Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Homberg (Ohm) - IV.2 Hochbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 29

    35315 Homberg (Ohm)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze rund ums Rathaus, parkscheibenpflichtig (2 h)
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus/Innenstadt
      Linien:
      • Bus: Linie 5332 Kirchhain-Homberg-Nieder-Gemünden und zurück
      • Bus: Linie MR-80 Homberg-Schweinsberg-Schröck-Marburg
      • Bus: Linie VB-13 Homberg-Kirtorf-Alsfeld und zurück
      • Bus: Linie VB-71 Homberg-Gemünden-Ehringshausen und zurück
      • Bus: Linie VB-81/82 Höingen-Deckenbach-Homberg-Gontershausen-

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen, aber telefonisch erreichbar
    Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang von der Straße "Grot"

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Amt für Bauen und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    (Postanschrift)

    Hausanschrift

    Rimloser Straße 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    (Besucheranschrift)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-460

    Telefax: +49 6641 977-461

    E-Mail: bauaufsicht@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauland, Flächennutzungsplan, Bauleitplan, FNP, Bauleitplanung, Flächennutzung, Bauberatung, Bebauung, Planfeststellung, Raumordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English