Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.
Beschreibung
Für folgende reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde:
- Wer Waren in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10 000 Einwohner zählt;
- Wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt; das Verbot des § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b GewO findet keine Anwendung;
- Wer Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet.
Sie üben eine der oben genannten reisegewerbekartenfreien Tätigkeit nach § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 und 10 GewO aus, dann haben Sie den Beginn Ihres Gewerbes der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit Sie es nicht bereits nach § 14 Abs. 1 bis 3 GewO angemeldet haben. Sofern eine Anzeigepflicht besteht, ist das Formular gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung zu verwenden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.
Ansprechpartner
Haupt- und Ordnungsverwaltung, Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontaktperson
Herr Gerhard Lang
Stadt Herbstein
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hessenstraße
Linien:- Bus: Linie VB 5151
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06643 9600-0
Telefax: 06643 9600-20
E-Mail: info@stadt-herbstein.de
Kontaktperson
Herr Heinz Bender
Frau Katharina Bönsel
Frau Beate Czischek
Frau Susanne Horn
Herr Gerhard Lang
Herr Wolfram Mohr
Frau Jutta Müller
Frau Nicole Pokoj
Frau Annette Ruhl
Frau Heike Ruhl
Fax: 06643 9600-20
Telefon Festnetz: 06643 9600-19
E-Mail: kurverwaltung@herbstein.de
E-Mail: h.ruhl@stadt-herbstein.de
Frau Nicole Ruhl
Herr Henrick Schleuning
Frau Sabine Schleuning-Roth
Fax: 06643 9600-20
Telefon Festnetz: 06643 9600-19
E-Mail: s.schleuning-roth@stadt-herbstein.de
E-Mail: kurverwaltung@herbstein.de
Frau Heidi Schmelz
Frau Gudrun Schmidt
Frau Simone Schulmeister
Fax: 06643 9600-20
Telefon Festnetz: 06643 9600-11
Telefon Festnetz: 06643 9600-0
E-Mail: info@stadt-herbstein.de
Frau Ulrike Stock
Telefon Festnetz: 06643 9600-14
Fax: 06643 9600-20
E-Mail: u.stock@stadt-herbstein.de
E-Mail: standesamt@herbstein.de
Herr Bernhard Ziegler (Bürgermeister)
Fax: 06643 9600-20
Telefon Festnetz: 06643 9600-0
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE11 5185 0079 0375 1002 31
BIC: HELADEF1FRI
Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE16 5199 0000 0002 0012 09
BIC: GENODE51LB1
Bankinstitut: Volksbank Lauterbach-Schlitz eG
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE17 5006 9146 0001 0070 68
BIC: GENODE51GRC
Bankinstitut: Volksbank eG Grebenhain
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Parkplätze im Bereich des Rathauses vorhanden
Bezahlmöglichkeiten: Some(Abbuchung), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(Lastschrift), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(Überweisung), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.))
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular nach der Gewerbeanzeigenverordnung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel, wenn Ausländer und keine EU/EWRStaatsangehörigkeit
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
Formulare
- Formulare: Gewerbeanmeldung
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
- Keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 oder 10 i. V. m. § 55c der Gewerbeordnung (GewO)
- § 55a "Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten" Gewerbeordnung (GewO)
- § 55c "Anzeigepflicht" Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
- Die Anzeige einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit können Sie vor Ort bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung vornehmen. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Fristen
Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet oder fehlerhaft anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Bearbeitungsdauer
- Keine
Kosten
- Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Weitere Informationen
Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021
Stichwörter
Haustürgeschäfte, Gewerbeanzeige, Vertreter, Handelsvertreter, Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten, Reisegewerbe, Handelsreisender, Anzeigepflicht, Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit, Handelsvertreter: Haustürgeschäfte, Reisegewerbekartenfreiheit, Mobiler Standverkauf, Ausnahmen im Reisegewerbe aus besonderem Anlass, Reisegewerbekarte