Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung
Für Wasserentnahmen , die Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung müssen Sie je nach Bundesland ein Entgelt entrichten. Dieses kann mit den Kosten für die Maßnahmen zum Gewässerschutz verrechnet werden, wenn alle Randbedingungen gegeben sind.
Beschreibung
Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder. Ebenso, ob und in welchem Umfang die Möglichkeit zur Verrechnung von Maßnahmen zum Gewässerschutz besteht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Herbstein - Kämmerei/Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontaktperson
Frau Annette Ruhl
Frau Nicole Pokoj
Stadt Herbstein
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hessenstraße
Linien:- Bus: Linie VB 5151
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
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Kontakt
Telefon: 06643 9600-0
Telefax: 06643 9600-20
E-Mail: info@stadt-herbstein.de
Kontaktperson
Herr Heinz Bender
Frau Katharina Bönsel
Frau Beate Czischek
Frau Susanne Horn
Herr Gerhard Lang
Herr Wolfram Mohr
Frau Jutta Müller
Frau Nicole Pokoj
Frau Annette Ruhl
Frau Heike Ruhl
Fax: 06643 9600-20
Telefon Festnetz: 06643 9600-19
E-Mail: kurverwaltung@herbstein.de
E-Mail: h.ruhl@stadt-herbstein.de
Frau Nicole Ruhl
Herr Henrick Schleuning
Frau Sabine Schleuning-Roth
Fax: 06643 9600-20
Telefon Festnetz: 06643 9600-19
E-Mail: s.schleuning-roth@stadt-herbstein.de
E-Mail: kurverwaltung@herbstein.de
Frau Heidi Schmelz
Frau Gudrun Schmidt
Frau Simone Schulmeister
Fax: 06643 9600-20
Telefon Festnetz: 06643 9600-11
Telefon Festnetz: 06643 9600-0
E-Mail: info@stadt-herbstein.de
Frau Ulrike Stock
Telefon Festnetz: 06643 9600-14
Fax: 06643 9600-20
E-Mail: u.stock@stadt-herbstein.de
E-Mail: standesamt@herbstein.de
Herr Bernhard Ziegler (Bürgermeister)
Fax: 06643 9600-20
Telefon Festnetz: 06643 9600-0
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE11 5185 0079 0375 1002 31
BIC: HELADEF1FRI
Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE16 5199 0000 0002 0012 09
BIC: GENODE51LB1
Bankinstitut: Volksbank Lauterbach-Schlitz eG
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE17 5006 9146 0001 0070 68
BIC: GENODE51GRC
Bankinstitut: Volksbank eG Grebenhain
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Parkplätze im Bereich des Rathauses vorhanden
Bezahlmöglichkeiten: Some(Abbuchung), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(Lastschrift), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(Überweisung), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.))
erforderliche Unterlagen
Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.
Formulare
- Formularbezeichnung: Bundesland spezifische Bezeichnung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifische
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Es muss eine Zahlungsverpflichtung für das Wasserentnahmeentgelt vorliegen und es muss eine Maßnahme/n zum Gewässerschutz durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Wasserentnahmeentgeltgesetze der Länder
Verfahrensablauf
Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.
Kosten
Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.03.2022
Stichwörter
Kreislaufkühlung, Geothermie, hocheffiziente KWK-Anlagen, Oberflächenwasser, Grundwasser, Entgeltpflicht, Wasserversorger, Durchlaufkühlung, Kosten, Verrechnung, Wasserentnahme, Messeinrichtung, Wasserpfennig, oberirdisches Gewässer, Entgeltsatz, Grundwasserentnahme, Wasserentnahmeentgelt, Wassercent, Brunnen