Seniorenvertretungen Förderung

    Seniorenvertretung (Seniorenbeirat)/Landesseniorenvertretung

    Beschreibung

    Seniorenvertretungen haben das Ziel, die spezifischen Interessen der älteren Menschen in politische Entscheidungsprozesse, gegenüber der Verwaltung und der Wirtschaft und im kulturellen und sozialen Bereich einzubringen. Sie sind deshalb eine politische Interessenvertretung, weil sie die Teilhabe älterer Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sichern wollen. Dadurch unterscheiden sie sich auch eindeutig von allen Seniorengruppen, Vereinen, Verbänden, Kirchen und Parteien, die jeweils spezifischen Zielen verpflichtet sind.

    Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert:

    • parteipolitische und konfessionelle Neutralität sowie
    • Unabhängigkeit von Interessenverbänden jeglicher Art.
    Aus Zielsetzung und Grundsätzen heraus ergeben sich Aufgabenbereiche der Mitsprache und Mitwirkung im kommunalen Raum in allen Fragen, die ältere Menschen betreffen und für die Lebensqualität im Alter von besonderer Bedeutung sind, wie zum Beispiel
    • die Entwicklung der Altenhilfe mit
      • Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege,
      • Beratungsangeboten für ältere Menschen und deren Angehörigen,
      • Konzeption von altengerechten Wohnungen.
    • Planung, Durchführung und Koordinierung von kulturellen und Freizeitprogrammen.
    • Infrastruktur- und Verkehrsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und das Wohnumfeld
    • Preis- und Tarifgestaltung bei kommunalen Einrichtungen und Dienste
    • Förderung von Selbsthilfeorganisationen älterer Menschen und Zusammenarbeit mit Trägern der Altenhilfe und mit den in der Altenarbeit tätigen Organisationen.


    Die Landesseniorenvertretung Hessen e. V. (LSVH ) ist der freiwillige Zusammenschluss der in Hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen gebildeten Seniorenvertretungen. Sie ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.

    Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:

    • Sie berät die Angehörigen der eigenen Generation über die individuellen Möglichkeiten im persönlichen Lebensbereich mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
    • Sie informiert in der Öffentlichkeit über grundsätzliche Möglichkeiten und Entwicklungen der Altenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur aktiven Mitarbeit in allen Lebenslagen anzuregen.
    • Sie berät Rat und Verwaltung sowie Träger der Altenarbeit und sonstiger altenrelevanter Einrichtungen im Vorfeld von Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die ältere Generation.
       

    Ansprechpartner

    Gemeinde Grebenhain

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 51

    36355 Grebenhain

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06644 9627-0

    Telefax: 06644 9627-22

    E-Mail: info@gemeinde-grebenhain.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Öffnungszeiten der Zulassungsstelle: Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Annahmeschluss ist jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Service-Center, Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 51

    36355 Grebenhain

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-grebenhain.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Öffnungszeiten der Zulassungsstelle: Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Annahmeschluss ist jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Amt für Soziales und Ausländerrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    individuelle Öffnungszeiten der einzelnen Sachgebiete

    Kontakt

    Telefon: 06641 977-0

    Telefax: 06641 977-252

    E-Mail: asa@vogelsbergkreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Senioren, Seniorenbeirat, Rentner, Landesseniorenvertretung, Seniorinnen, Seniorenrat, Seniorenvertretung, Rentnerinnen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de