Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Grebenhain
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06644 9627-0
Telefax: 06644 9627-22
E-Mail: info@gemeinde-grebenhain.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle: Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Annahmeschluss ist jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit
Bauen und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-grebenhain.de
Kontaktperson
Frau Silke Reith
Herr Markus Staubach
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Stolperfallen, lockere Platten, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden