Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Bau- und Servicehof
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06634 918481
Telefax: 06634 918482
E-Mail: bauhof@gemuendenfelda.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten