Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Freiensteinau
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:00 Uhr (nur für Berufstätige nach vorheriger Terminvereinbarung)
Kontakt
Telefon: +49 6666 9600-0
Telefax: +49 6666 9600-24
E-Mail: info@freiensteinau.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Freiensteinau - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:00 Uhr (nur für Berufstätige nach vorheriger Terminvereinbarung)
Kontakt
Telefon: +49 6666 9600-0
Telefax: +49 6666 9600-33
E-Mail: info@freiensteinau.de
Kontaktperson
Herr Christian Fehl
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Stolperfallen, lockere Platten, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden