Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung
Beschreibung
Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.
Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Verwaltung von unbebauten Grundstücke
- Mietangelegenheiten
- Pachtangelegenheiten
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.
In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltungsverband Bau-und Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Mi., Fr.: 8.30 bis 12.00 Uhr
Do. :14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06638 9185-19
Telefax: 0638 9185-20
E-Mail: baumt@schwalmtal-hessen.de
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Kaufmännisches Gebäudemanagement
Adresse
Postanschrift
Färbergasse 3
36304 Alsfeld
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6631 792-780
Telefax: +49 6631 792-877
Rechtsgrundlage(n)
- Hessische Gemeindeordnung (HGO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessische Landkreisordnung (HKO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag
Stichwörter
Gebäudebetrieb, Bauplatz, Vermietung von Wohnungen, Grillhütten, Bürgerhaus, Bauplätze, Immobilienmanagement, Anmietung von Bürgerhäusern