Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Antrifttal
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch:13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06631 9180-50
Telefax: 06631 9180-55
E-Mail: verwaltung@antrifttal.de
Internet
Weitere Informationen
Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
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Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen IBAN: DE26 5185 0079 0301 0096 15
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Stolperfallen, lockere Platten, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden