Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Antrifttal
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch:13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06631 9180-50
Telefax: 06631 9180-55
E-Mail: verwaltung@antrifttal.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen IBAN: DE26 5185 0079 0301 0096 15
Sekretariat / Friedhofsverwaltung / Sitzungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch:13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06631 9180-52
Telefax: 06631 9180-55
E-Mail: a.pfeffer@antrifttal.de
Kontaktperson
Frau Anke Pfeffer
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung