Wohnungsbau Förderung

    Soziale Wohnraumförderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen Förderung für sozialen Wohnungsbau erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Neubau von Mietwohnungen
    Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.

    Modernisierung von Mietwohnungen
    Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
     

    Modellprojekte
    Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich

    • kostengünstigen Bauens,
    • flexibler Grundrisse,
    • Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
    • Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
    • Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
    • gemeinschaftlicher Wohnformen

    zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.

    Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.

    Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
    Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
     

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnraumförderstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@wibank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Antrifttal

    Adresse

    Hausanschrift

    Weihersweg 24

    36326 Antrifttal

    (OT Ruhlkirchen)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
    Montag, Mittwoch:13.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 13.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06631 9180-50

    Telefax: 06631 9180-55

    E-Mail: verwaltung@antrifttal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen IBAN: DE26 5185 0079 0301 0096 15

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    (Postanschrift)

    Hausanschrift

    Rimloser Straße 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    (Besucheranschrift)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-460

    E-Mail: bauaufsicht@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Die Antragstellung ist online möglich:

    Voraussetzungen

    • Das Vorhaben ist bereits bei der örtlichen Wohnraumförderstelle zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet.
    • Mietwohnungsbau: Die Eigenleistung der Bauherrschaft muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Einkommen der wohnberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Wohneigentum: Das Einkommen der förderberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Beim Neubau oder Erwerb einer Gebrauchtimmobilie muss das vorhandene Eigenkapital bzw. Vermögen zwischen 10 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Wohneigentumsförderung, Wohnraumförderstelle, Wohnungsbauförderung, Modellprojekte, Eigentumswohnung, Wohnbauförderung, HMWEVW, Wohnbauförderstelle, Sozialer Wohnungsbau, Zuschuss, Eigenheim, Förderung, Eigenheimförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de