Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gebäude- & Liegenschaftsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Schellengasse
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenpflichtig
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06631 182-223
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden