Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten , können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Hinweise für Alsfeld: Parkausweis für Handwerker
Für das Gebiet der Stadt Alsfeld haben Handwerker die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in beschränkten Bereichen zu erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Zuständigkeit
d ie für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Schellengasse
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenpflichtig
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06631 182-154
Telefon: 06631 182-142
E-Mail: ordnungsamt@stadt.alsfeld.de
Weitere Informationen
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch 07:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-963
Telefon: +49 6641 977-964
Telefon: +49 6641 977-966
Telefax: +49 6641 977-962
E-Mail: verkehrsbehoerde@vogelsbergkreis.de
Weitere Informationen
Straßenverkehrsbehörde
Verkehrsbehörde
untere Straßenverkehrsbehörde
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Hinweise für Alsfeld: Parkausweis für Handwerker
Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach den genehmigten Ausnahmetatbeständen.: Gebühr ab 15.00 EUR bis 90.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023
Stichwörter
Parkschein, Parkberechtigung, Handwerkernotdienst, Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkausweis, Pflegedienst, Handwerker, Straßenverkehr, parken, Ausnahmegenehmigung