Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Landschaftsschutz

    Beschreibung

    Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

    Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

    • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
    • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
    • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
    • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
    • besonderen Bedeutung für die Erholung.

    Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

    Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

    Zuständigkeit

    Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.

    Ansprechpartner

    Stadtplanung & Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    36304 Alsfeld

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Schellengasse
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenpflichtig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06631 182-190

    E-Mail: tiefbau@stadt.alsfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Abteilung V - Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schanzenfeldstraße 8

    35578 Wetzlar

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wetzlar, Schanzenfeldstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 12
    • Haltestelle: Wetzlar, Spilburg
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 11

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

    Telefax: +49 641 303-2197

    E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Landschaftsschutz, Naturschutzgebiet, Schutzgebiet, HMUKLV, Natur, Landschaftsplanung, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English