Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Wahlen & Statistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    36304 Alsfeld

    (Eingang über Dienstgebäude "Weinhaus")

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Schellengasse
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenpflichtig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06631 182-141

    Telefax: 06631 182-7141

    E-Mail: wahlen@stadt.alsfeld.de

    Weitere Informationen

    Behinderteneingang über Seiteneingang Dienstgebäude Weinhaus.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de