Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben

    Beschreibung

    Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Fahrerlaubnisbehörde Alsfeld

    Adresse

    Postanschrift

    Färbergasse 3

    36304 Alsfeld

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi., Do., Fr. 07:00 bis 12:00 Uhr, Di. 07:00 bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6631 792-720

    Telefax: +49 6631 792-729

    E-Mail: fahrerlaubnis@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Fahrerlaubnisbehörde Lauterbach

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 79

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. 07:00 bis 12:00 Uhr, Mi. 07:00 bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-970

    Telefax: +49 6641 977-969

    E-Mail: fahrerlaubnis@vogelsbergkreis.de

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Parkplatzseite. Bitte klingeln!

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • Dienstführerschein  oder Bescheinigung der Dienststelle  über die erteilte(n) Dienstfahrerlaubnisklasse(n)
    • aktuelles  Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der  Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 13.10.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Dienstführerschein, Dienstfahrzeug, Fahrerlaubnis, Dienstfahrerlaubnis, Dienst-Kraftfahrzeug, Dienstfahrerlaubnis Umschreiben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de