Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum

    Adresse

    Postanschrift

    Marburger Straße 69

    Postfach

    36304 Alsfeld

    Postanschrift

    Adolf-Spieß-Straße 34

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
    oder Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 6631 792-700

    Telefon: +49 6641 977-3500

    Telefax: +49 6631 792-701

    Telefax: +49 6641 977-3501

    E-Mail: alr@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Landschaftspflege

    Adresse

    Postanschrift

    Adolf-Spieß-Straße 34

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
    oder Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-3500

    Telefax: +49 6641 977-3501

    E-Mail: alr@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
    • Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
    • Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
    • Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.

    Kosten

    Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.

    Bemerkungen

    Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Agrarfläche, Rodung, Wald, Wiese, Bodennutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de