Elterngeld Informationserteilung

    Elterngeld Informationserteilung

    Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regionale Elterngeldstelle.

    Beschreibung

    Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regionale Elterngeldstelle.

    Als Eltern von Säuglingen und Kleinkindern haben Sie Anspruch auf Elterngeld.

    Es soll Ihnen ermöglichen, Ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

    Elterngeld schafft einen finanziellen Ausgleich, wenn Sie weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Das Elterngeld hilft, Ihre Lebensgrundlage zu sichern.

    Auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, können Sie Elterngeld bekommen.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren.

    Die Elterngeld-Monate können Sie untereinander aufteilen.

    Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. In jedem Lebensmonat, in dem Sie beide gleichzeitig Elterngeld bekommen, verbrauchen Sie zusammen 2 Monate Elterngeld. Sie können das Elterngeld entweder durchgehend beziehen, den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich mit Ihrem Partner abwechseln.

    Beachten Sie:

    • Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen.
    • Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus bekommen.

    Eltern von besonders früh geborenen Kindern erhalten für Geburten ab dem 01. September 2021 zusätzliche Monate Elterngeld: Ist das Kind mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin der Entbindung geboren, besteht ein Anspruch auf einen zusätzlichen Basiselterngeldmonat. Wird das Kind mindestens acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.

    Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Das ist nur in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten möglich. Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche. Für Geburten ab dem 01.09.2021 wird der Partnerschaftsbonus flexibler. Er kann dann mit mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden bezogen werden. Und er kann zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden.

    Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt online einen Elterngeldrechner zur Verfügung. Damit können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.

    Bei Ihrer zuständigen Stelle können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen. Auch über die einheitliche Behördennummer 115 können Sie sich informieren.

    zuständige Stelle

    Elterngeld müssen Sie schriftlich bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

    Adresse

    Hausanschrift

    Südanlage 14 A

    35390 Gießen

    Postanschrift

    Postfach 101052

    35340 Gießen

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0641 7936-0

    Telefax: 0641 7936-117

    E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
    • Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck "Zur Beantragung von Elterngeld"
    • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
      Falls Sie selbständig sind: letzter Steuer-Bescheid
      Falls Sie nicht selbstständig beschäftigt sind:
      • Kopien der Verdienstbescheinigungen
        (Mütter: 12 Monate vor dem Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes;
        Väter: 12 Monate vor dem Monat der Geburt)
      • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr gesamtes Mutterschaftsgeld
      • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (z. B. Kopie der Verdienstbescheinigung aus dieser Zeit)
    • Arbeitgeberbescheinigung über die gewährte Elternzeit
    • Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen

    Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

    Formulare

    Sie können den Antrag über das (kostenfreie) Online-Antragsformular stellen.

    Die notwendigen Abfragen werden im Online-Portal individuell auf Ihre Angaben abgestimmt. Auch bei der Online-Beantragung entfällt das Unterschriftserfordernis nicht. Eine elektronische Zeichnung ist mittels e-ID möglich. Die für die Antragsbearbeitung benötigten Nachweise können, unabhängig von der Unterschriftsform, im Onlineantrag hochgeladen werden. Alternativ steht Ihnen sowohl eine Druckversion des Onlineantrages als auch ein Druckservice zur Verfügung. 

    Das aktuelle Papier-Antragsformular für Hessen erhalten Sie auf der Seite des "Familienatlas", dem Portal für Familien in Hessen. 

    Voraussetzungen

    • Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
    • Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden bzw. 32 Wochenstunden (für Geburten ab dem 01.09.2021) im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

    Den Antrag sollten Sie möglichst innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Unterstützende Institutionen

    Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.

    Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Sie ausführlich und in bürgerfreundlicher Sprache über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und Elternzeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Elterngeld Plus, ElterngeldPlus, Beratung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de