Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

    Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

    Wenn Sie als Unternehmen eine Baustelle einrichten wollen, dann müssen Sie die behördlichen Anordnungen befolgen.

    Beschreibung

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
     

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen (IES:Marburg-Biedenkopf)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind

    • für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen (alle Straßen mit Ausnahme der Autobahnen) in Kreisfreien Städten und Kreisangehörigen Gemeinden über 50.000 Einwohner die Oberbürgermeister,
    • für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden über 7.500 Einwohner sowie für Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden bis 7.500 Einwohner die Bürgermeister
    • und im übrigen (Bundesstraßen auf dem Gebiet von Kreisangehörigen Gemeinden bis 50.000 Einwohner sowie Landesstraßen auf dem Gebiet von Gemeinden bis 7.500 Einwohner) die Landräte.
    • Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen in Hessen ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB)

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Straßenverkehrswesen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Öffnungszeiten

    Wichtiger Hinweis:

    Der Zugang in die Verwaltungsliegenschaften des Landkreises ist zurzeit nur mit Terminvereinbarung möglich. Bis auf Weiteres wird empfohlen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Alle Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Kreisverwaltung inkl. Kontaktdaten finden Sie unter Verwaltung online.
    Aktuelle Informationen finden Sie auf

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetter (Hessen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    35083 Wetter (Hessen)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 
    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06423 82-0

    Telefax: 06423 82-21

    E-Mail: info@wetter-hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
    • eventuell Umleitungsplan

    Voraussetzungen

    Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen (IES:Marburg-Biedenkopf)

    Bei Vollsperrungen ist der Antrag in der Regel mindestens 4-6 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

    Bei Vollsperrungen ist der Antrag in der Regel mindestens 4-6 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Wohnen am 09.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrssicherung, Straßenerhaltung, Baustellenanordnung, Ausnahmegenehmigung, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, Straßenbau, Baustellengenehmigung, Gerüst, Bauzaun, Kfz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English