Seuchenschutz Meldung

    Ratten melden

    Beschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Bahnhofstraße 31

    35096 Weimar (Lahn)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: seitlich vom Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar-Niederweimar, Bürgerhaus
      Linien:
      • Bus: Linie 383; 31
    • Haltestelle: Weimar-Niederweimar, Ringweg
      Linien:
      • Bus: Linie 383
    • Haltestelle: Niederweimar
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie DB 30

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06421 9740-29

    Telefon: 06421 9740-15

    Telefax: 06421 77404

    E-Mail: hahn@weimar-lahn.info

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hygiene, Ungeziefer, Nagetiere, Ratte, Wanderratte, Nagetier, Ratten, Hausratte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de