Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Steffenberg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
Linien:- Bus: Linie 52
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06464 9188-0
Telefax: 06464 9188-88
E-Mail: gemeindeverwaltung@steffenberg.de
Kontaktperson
Frau Anja Klein (Sachbearbeiterin)
Frau Ilse Pfeiffer (Sachbearbeiterin)
Frau Petra Schmidt (Sachbearbeiterin)
Internet
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
Linien:- Bus: Linie 52
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06464 9188-0
Telefax: 06464 9188-88
E-Mail: buergerbuero@steffenberg.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte