Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung (IES:Marburg-Biedenkopf)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Straßenverkehrswesen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Steffenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 1

    35239 Steffenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
      Linien:
      • Bus: Linie 52

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06464 9188-0

    Telefax: 06464 9188-88

    E-Mail: gemeindeverwaltung@steffenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 1

    35239 Steffenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
      Linien:
      • Bus: Linie 52

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06464 9188-0

    Telefax: 06464 9188-88

    E-Mail: gemeindeverwaltung@steffenberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung (IES:Marburg-Biedenkopf)

    Weiterhin erforderlich: Angaben über

    • Umleitungs- und Beschilderungspläne

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Genehmigung, Volksfest, Veranstaltung, Fastnacht, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Umzüge, Kerb, Fasching

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de