Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.

    Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch  die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut - Recht / Vorschriften

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Gefährliche Güter: Transport

    Zuständigkeit

    Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.

    Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium  zuständig.

    Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Straßenverkehrswesen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Steffenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 1

    35239 Steffenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
      Linien:
      • Bus: Linie 52

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06464 9188-0

    Telefax: 06464 9188-88

    E-Mail: gemeindeverwaltung@steffenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 1

    35239 Steffenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
      Linien:
      • Bus: Linie 52

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06464 9188-0

    Telefax: 06464 9188-88

    E-Mail: gemeindeverwaltung@steffenberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrsangelegenheiten, Radioaktive Güter, Gefahrgutbeschreibung, Gefahren, Explosive Stoffe, Verkehrsaufsicht, Streckenfestlegung, Gewichtsbegrenzung, Transport gefährlicher Güter, Gefahrgutverkehr, Gifttransport, Transport, LKW, Gefährliche Güter, Gefahrguttransport, Fahrtroute, Güterverkehr, Höhenbegrenzung, Gütertransport, Verkehrsregelung, Verkehrsaufsicht, Gefahrgut, Gefahr, Verkehrssicherheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English