Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Gemeinde Steffenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 1

    35239 Steffenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
      Linien:
      • Bus: Linie 52

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06464 9188-0

    Telefax: 06464 9188-88

    E-Mail: gemeindeverwaltung@steffenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 1

    35239 Steffenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
      Linien:
      • Bus: Linie 52

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06464 9188-0

    Telefax: 06464 9188-88

    E-Mail: gemeindeverwaltung@steffenberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bebauungsplan, Bauwesen, Baugebiet, Flächennutzungsplan, Bauen, Erschließungsplan, Bauamt, Bebauung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de