Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
    Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
    Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Abfall: Altpapier (IES:Marburg-Biedenkopf)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF)

    Aktuelles

    Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) ist ein gemeinsamer Verband der Landkreise Schwalm-Eder und Marburg-Biedenkopf und umfasst alle 49 Städte und Gemeinden. Beide Landkreise haben der ALF ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben übertragen.

    Beschreibung

    Die Abfallwirtschaft wird im Landkreis Marburg-Biedenkopf von der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda, dem Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV), den Städten Marburg, Stadtallendorf, Kirchhain, Amöneburg, Rauschenberg und den Gemeinden Ebsdorfergrund und Weimar organisiert. Der MZV und die Städte und Gemeinden sind verantwortlich für die Einsammlung des Haus- und Sperrmülls, der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle, der Bioabfälle sowie des Altpapiers und den Transport zur jeweiligen Entsorgungsanlage.
    Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda ist als Verband des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Marburg-Biedenkopf verantwortlich für die Entsorgung der ihr überlassenen Abfälle aus dem Verbandsgebiet und betreibt hierzu im Landkreis Marburg-Biedenkopf die Müllumladestation Marburg-Wehrda.
    Die ALF organisiert zudem die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie der Sonderabfall-Kleinmengen.

    Linkliste:
    Entsorgungszuständigkeiten in den Städten und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf:

    Adresse

    Postanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kontakt

    Telefon: 0800 2531000

    Telefax: 05683 999025

    E-Mail: info@a-lf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtwerke Stadtallendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    35260 Stadtallendorf

    Kontakt

    Telefon: 06428 707-0

    Telefax: 06428 707-400

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Altpapier, Entsorgung, Altpapiercontainer, Wertstoffhof, Altpapiertonne, blaue Tonne

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de