Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Online-Dienste

    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    ID: L100001_384081458

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: Familienname Vornamen Doktorgrad Geburtsdatum Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung zusätzlich auf Antrag wählbar Frühere Namen Ordensname, Künstlername Geburtsort, ggf. Geburtsstaat Geschlecht Derzeitige Staatsangehörigkeiten Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienstand Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Einzugsdatum, Auszugsdatum Ehegatten oder Lebenspartner Minderjährige Kinder Gesetzlicher Vertreter Personaldokumente Lebensnachweis Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch. Es gelten die im Rahmen meines Antrages für eine Erweiterte Meldebescheinigung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Kreditkarten
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Beantragung einer Meldebescheinigung

    ID: L100001_384081455

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen. Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: Familienname Vornamen Doktorgrad Geburtsdatum Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch. Es gelten die im Rahmen meines Antrages für eine Einfache Meldebescheinigung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Kreditkarten
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    35282 Rauschenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mittwoch: geschlossen
    • Donnerstag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06425 92390

    E-Mail: meldeamt@rauschenberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Rauschenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    35282 Rauschenberg

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Auf dem Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -17:30 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06425 9239-0

    Telefax: 06425 9239-66

    E-Mail: magistrat@rauschenberg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Niederlassungsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnung, Wohnsitzbescheinigung, beantragen, Wohnen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de