Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen ErteilungOnline erledigen
Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienst
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Beschreibung
Über diesen Online-Service können Sie die Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen.
Online erledigen
- Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06425 92390
E-Mail: magistrat@rauschenberg.de
Internet
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gärtner, Steinmetz, Grabmal errichten, Bildhauer, Bestattungsunternehmen, Grabmal verändern