elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies bei der Personalausweisbehörde beantragen.
Beschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind.Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Alternativ können Sie, wenn Sie älter als 16 Jahre sind, den Online-Ausweis auch einfach selbst aktivieren. Auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erfahren Sie unter dem Stichwort " PIN-Rücksetzungsdienst" wie das geht.
- Personalausweisportal(Bundesministeriums des Innern und für Heimat)
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/--in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Bürgerbüro Einwohnermelde- & Ordnungsamt
Beschreibung
Einwohnermelde- & Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Marburger Straße 82
35117 Münchhausen
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06457 9122-300
Telefax: 06457 9122-23
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-muenchhausen.de
Kontaktperson
Frau Bettina Schneider
Frau Verena Schneider
Internet
Weitere Informationen
Einwohnermelde- & Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Formulare
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HMdIS am 24.11.2022
Stichwörter
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