Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Ausschluss von Europawahl

    Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen sein.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

    Zuständigkeit

    Stadt -oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Marburger Straße 82

    35117 Münchhausen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06457 9122-12

    Telefax: 06457 9122-23

    E-Mail: info@gemeinde-muenchhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Bürgerbüro Einwohnermelde- & Ordnungsamt

    Beschreibung

     Einwohnermelde- & Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Marburger Straße 82

    35117 Münchhausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
    Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06457 9122-300

    Telefax: 06457 9122-23

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-muenchhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

     Einwohnermelde- & Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsland.

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung,
    • die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahl, Ausschluss, Wahlausschluss, Ausschlussgründe, Ausschlussgrund, Wahlen, Wahlen, Wahlberechtigter, Wahlberechtigte, Wähler, Wählen, Wählerin, Europawahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English