Mietspiegel VeröffentlichungOnline erledigen

    Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

    • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

    Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

    Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

    Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

    Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

    Hinweise für Marburg: Mietspiegel / Mietwertübersicht

    Mietwertübersicht

    In Marburg gibt es keinen aktuellen qualifizierten Mietspiegel gemäß BGB §558c und d. Zum 01.01.2024 ist ein qualifizierter Mietspiegel geplant. In der untenstehenden Mietwertübersicht finden Sie durchschnittliche Mietwerte (Nettokaltmieten), die im jeweiligen Jahr aus Kaufverträgen über Wohnimmobilien in die Mietsammlung übernommen wurden. Die Miete ist im Einzelfall von weiteren Faktoren abhängig, wie zum Beispiel: Ausstattung und Größe der Wohnung sowie Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes.

    Im konkreten Einzelfall kann der Mietwert einer Wohnung durch die Beauftragung eines Gutachtens ermittelt werden.

    Weiterhin ist es möglich, den  Mietwertkalkulator der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation kostenfrei zu nutzen.

    Dieser steht unter

    Mietwertkalkulation online | Bodenmanagement Geoinformation (hessen.de)

    zur Verfügung.

    Der  Mietwertkalkulator, kurz Mika, ermittelt aus den Angaben zu Lage, Wohnfläche, Baujahr und Ausstattung eine Nettokaltmiete. Mittels eines mathematisch-statistischen Verfahrens wurden Wohnraummieten überwiegend aus den Mietpreissammlungen der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse ausgewertet.

    In Marburg gilt die sogenannte Mietpreisbremse: Weitere Informationen finden Sie hier:

    https://wirtschaft.hessen.de/Mieterschutzverordnung-vom-18-November-2020-GVBl-S-802

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist in der Regel die Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 60.7 - Geschäftsstelle Gutachterausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Barfüßerstraße 11

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr (telefonisch), persönlich nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1607

    E-Mail: gutachterausschuss@marburg-stadt.de

    Weitere Informationen

    Der Gutachterausschuss ist ein Gremium aus ehrenamtlichen Sachverständigen. Er ist eine Einrichtung des Landes Hessen, seine Geschäftsstelle ist beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg angesiedelt. Weitere Informationen finden Sie über die Suchfunktion unter „Gutachterausschuss“.

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Marburg: Mietspiegel / Mietwertübersicht

    § 558 c, d BGB (Mietspiegel)

    § 9 Nr. 12 BauGB-AV (Mietwertübersicht)

    Mieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 18.11.2020 (s. obenstehender Link)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.

    Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Hinweise für Marburg: Mietspiegel / Mietwertübersicht

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 15.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Mieterhöhung, Neuvertragsmiete, Mietenspiegel, Wohnung, Wohnungsgröße, Mietpreis, Ausstattungsmerkmale der Wohnung, Mietpreisbremse, Wohnungssuche, Vergleichsmiete, Nettokaltmiete, Wohnraum, Wohnungsmiete, Miete, Durchschnittsmiete, ortsübliche Vergleichsmiete, Marktmiete, Kappungsgrenze, Mietspiegel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English