Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks oder das Recht an einem Grundstück beantragen
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.
Beschreibung
Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte gebildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern (etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Landwirtinnen und Landwirte, Sachverständige für Immobilienwerte, Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure etc.). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem Magistrat der Stadt eingerichtet.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Online-Dienst
Verkehrswertgutachten
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.
- Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 60.7 - Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr (telefonisch), persönlich nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06421 201-1607
E-Mail: gutachterausschuss@marburg-stadt.de
Weitere Informationen
Amt für Bodenmanagement Marburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erweiterte Erreichbarkeit:
Donnerstags von 8:30 – 12:30 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040
Kontakt
Telefon: +49 611 535-3000
Telefax: +49 611 535-3300
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.
Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:
- Grundbuchauszug
- Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen
- Vollmacht des Eigentümers
- Brandversicherungsschein
- Verzeichnis der Miet und Pachteinnahmen
- Verzeichnis Betriebskosten
- Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung
- Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren
- Energieausweis
- Lageplan
- Baupläne/Grundrisse
- Sonstiges
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Um ein Wertgutachten beantragen zu können, müssen Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder sonstige Berechtigte oder Berechtigter an einem Grundstück sein.
- Die Beantragung ist auch mit der Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich.
Rechtsgrundlage(n)
- § 193 Absatz 1 bis 4 Baugesetzbuch (BauGB)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmobilienwertV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 7 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 14 Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (Anlage 3 VwKostO-MWEVW)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Bürgerinnen und Bürger können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen.
- Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen.
- Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen.
- Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Gutachterausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt.
- Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig.
- Dann wird der Verkehrswert durch den Gutachterausschuss ermittelt und beschlossen.
- Dem Auftraggeber wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhält eine Ausfertigung des Gutachtens.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse bzw. anstehender anderer Gutachten. Die durchschnittliche Durchlaufzeit beträgt zwischen 4 und 16 Wochen.
Kosten
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.
Hinweise (Besonderheiten)
- Informationen zum BORIS HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Ein Verkehrswert ist nicht bindend für Verkäuferinnen und Verkäufer/Käuferinnen und Käufer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.10.2021
Stichwörter
Verkehrswertgutachten, Gutachterausschuss, Ertragswert, Wertgutachten, Gutachten, Haus, Immobilie, Verkehrswert, Sachwert, Grundstückswert, Wertermittlung, Ortsbesichtigung, Stichtag, Verkehrswertermittlung, Grund und Boden, Eigentumswohnung, Grundstück, Marktwert (Immobilie), Vergleichswert