Bodenrichtwertauskunft erstellen
Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.
Beschreibung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.
Über den Geodatenshop "Geodaten online" der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:
- Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
- BORIS HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Bodenrichtwerte (IES:Marburg-Biedenkopf)
- BodenrichtwerteKeine weiteren Hinweise vorhanden
- BodenrichtwerteKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.
Hinweise für Marburg: Bodenrichtwertauskunft erstellen
Ansprechpartner sind die zuständigen Stellen
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Bauen
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Internet
Weitere Informationen
Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 60.7 - Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr (telefonisch), persönlich nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06421 201-1607
E-Mail: gutachterausschuss@marburg-stadt.de
Weitere Informationen
Amt für Bodenmanagement Marburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erweiterte Erreichbarkeit:
Donnerstags von 8:30 – 12:30 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040
Kontakt
Telefon: +49 611 535-3000
Telefax: +49 611 535-3300
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 196 BauGB (Bodenrichtwerte)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 17 BauGB-AV (Hessische Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW), Anlage "Verwaltungskostenverzeichnis" - Nr. 7232Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.
Verfahrensablauf
Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf.
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
- Geodaten Online HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Marburg: Bodenrichtwertauskunft erstellen
- Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
- Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
- Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jeden Bodenrichtwert in Höhe von 28 EUR erhoben.
- Für Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses werden Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.
Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.
Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten:
- VBORIS-Format (XML-Format)
- WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte
- wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)
Hinweise für Marburg: Bodenrichtwertauskunft erstellen
Schriftliche Auskünfte zu historischen Bodenrichtwerten erhalten Sie gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zu den BodenrichtwertenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Hinweise für Marburg: Bodenrichtwertauskunft erstellen
- Ext. Link: Bodenrichtwerte (BORIS Hessen)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023
Stichwörter
Immobilienbewertung, BORIS, Grundstück, Bodenrichtwerte, Bauland, Bodenrichtwertzone, Grundsteuer, Bodenpreis, Gutachterausschüsse, Bauflächen, Bodenrichtwertinformationssystem, Grundstücksmarkt, Gutachterausschuss, Ackerland, Immobilienmarkt, Bodenrichtwertkarte