Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder die Wissenschaftler und Forscher warenOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder die Wissenschaftler und Forscher waren

    Sie können unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten, wenn Sie in Deutschland erfolgreich ein Studium abgeschlossen haben oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler besitzen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen haben oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler besitzen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen.

    Voraussetzung für Hochschulabsolventen ist der erfolgreiche Abschluss des Studiums, das zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit befähigt. Ihre beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss also in einem Zusammenhang mit den Kenntnissen stehen, die Sie in der Hochschulausbildung erworben haben.

    Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler sind, muss die angestrebte selbstständige Tätigkeit einen Zusammenhang mit Ihrer bisherigen Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler erkennen lassen.

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird längstens für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen

    ID: L100001_379494339

    Beschreibung

    Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Zuständigkeit

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 31 - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache im Fachdienst Ausländerbehörde ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 – 10.00 Uhr Allgemeine Fragen für das Fallmanagement (Aufenthaltstitel und Duldungen): E-Mail: auslaenderbehoerde@marburg-stadt.de Anfragen für den Service (Verpflichtungserklärungen, Aufenthaltsgestattungen, Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Adressänderungen): E-Mail: terminabh@marburg-stadt.de

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1010

    Telefax: 06421 201-1837

    Weitere Informationen

    +++ Aktuelle Info +++ Hinweise zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln: Sie können Anträge auf Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels elektronisch, schriftlich per Post oder online stellen (https://www.marburg.de/abh). Hinweise zur Abholung der elektronischen Aufenthaltstitel: -> Elektronische Aufenthaltstitel werden nicht auf dem Postweg versandt!

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
    • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Bei Hochschulabsolventen: Nachweis über den Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland
    • Bei Wissenschaftlern und Forschern: bisheriger Arbeitsvertrag
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Aktuelle Meldebescheinigung
    • Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis über die angemessene Altersvorsorge (zum Beispiel Nachweise über eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen)

    Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) und sofern dies für die Einreise erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Sie wollen eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben: Sie können eine angemessene Alterssicherung nachweisen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Dauer: maximal 3 Jahre

    Bemerkung: Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: ca. 8 Wochen

    Bemerkung: Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    Gebühr 100.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis steht im Ermessen der Ausländerbehörde.
    • Selbstständige Tätigkeit ist jede selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung und auf eine gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, sofern es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt.
    • Wissenschaftler sind Personen, die dem Wissenschaftsbetrieb angehören, also im Wesentlichen das wissenschaftliche Personal von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Forscher unterfallen auch dem Begriff des Wissenschaftlers.
    • Inhaber der Aufenthaltserlaubnis können schon nach dreijähriger erfolgreicher Selbstständigkeit unter erleichterten Bedingungen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Beruf, Wissenschaftler, Freiberufliche Tätigkeit, Hochschulausbildung, Hochschulabschluss, Arbeit, Einwanderung, Selbstständige Tätigkeit, Akademiker/in, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsrecht, Absolventen deutscher Hochschulen, Beschäftigung, Freiberufler, Angemessene Altersvorsorge, Selbstständigkeit, Universitätsabschluss, Erwerbstätigkeit, Job, Forscher

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de