Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Hinweise für Marburg: Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Hierbei sollten Sie beachten, dass diese Erlaubnis, abhängig von dem konkreten Konzept und den beabsichtigten Räumlichkeiten erst nach Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.
Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung unter Angabe des Veranstalters, des Veranstaltungsortes, Datum und Dauer sowie Art der Veranstaltung zu stellen.
Eine Bühne bzw. ein Freiraum muss vorhanden sein.
Ausreichende Umkleideräume sind von Ihnen nachzuweisen.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema "Schaustellung von Personen" wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002: Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06421 201-2002
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail: gewerbe@marburg-stadt.de
Kontaktperson
Frau Wieder
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Marburg: Schaustellung von Personen, Erlaubnis
- Antrag Schaustellung von Personen
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Lageplan (formlos)
- polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
§ 33 a GewO
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schaustellung von Personen, Ausstellen, Schausteller