Fundsachen

    Hinweise für Marburg: Fundsachen

    Fund-Fahrräder zu verkaufen!

    Etwa 60 Fund-Fahrräder warten auf neue Besitzer*innen. Der Verkauf findet am Dienstag, den 7. Mai 2024, von 14 bis 16 Uhr in der Frauenbergstraße 24 (gegenüber vom Stadtbüro) statt.

    Der Einlass in das Fahrraddepot erfolgt ab 14 Uhr in Gruppen. Eine Besichtigung der Fahrräder vorab ist leider nicht möglich. Die Fahrräder werden zu Festpreisen verkauft und müssen in bar direkt vor Ort bezahlt werden.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Fundbüro im Stadtbüro Marburg: telefonisch unter 06421 201-1801 oder per E-Mail an fundbuero@marburg-stadt.de.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Marburg: Fundsachen

    Sie haben etwas verloren?

    Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie mit unserer Online-Suche überprüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Wir weisen darauf hin, dass Fundgegenstände in der Regel erst 10 bis 14 Tage nach dem Fund im Fundbüro ankommen.

    Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand entdeckt haben, melden Sie sich bitte beim Fundbüro. Bei Fundsachen, bei denen ein Eigentümer ermittelt werden kann, erfolgt eine automatische Benachrichtigung durch das Fundbüro.

    Weitere Kontaktmöglichkeiten bei Verlust:

    • Stadtbus: RMV-Mobilitätszentrale der Stadtwerke Marburg, 06421  205-228
    • Bahn: Fundbüro der Deutschen Bahn, 030 58602090
    • Tiere: Tierheim Marburg/Cappel, 06421 46792

    Sie haben etwas gefunden?

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden in der Regel versteigert oder können im Stadtbüro käuflich erworben werden.

    Online-Dienst

    Fundsachensuche Online

    ID: L100001_360247056

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Hinweise für Marburg: Fundsachen

    Ansprechpartner:

    Fachdienst 36 - Stadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    06421 201-1801
    fundbuero@marburg-stadt.de

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 34/36 - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Öffnungszeiten

    Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1801

    Telefax: 06421 201-1828

    E-Mail: stadtbuero@marburg-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Marburg: Fundsachen

    § 967 BGB - Fundrecht: Abgabepflicht

    Allgemeine Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen

    Kosten

    Hinweise für Marburg: Fundsachen

    Bei Herausgabe einer Fundsache entsteht eine Verwaltungsgebühr von mindestens 10,00 Euro. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache.

    Bemerkungen

    Hinweise für Marburg: Fundsachen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Finderlohn, Verlorene Sachen, Verloren, Gefunden, Fundbüro, Fundamt, Fundsachen, Wertsachen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de