Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

    Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

    Pflegebedürftige, die nicht zu Hause gepflegt werden, nehmen vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch.

    Beschreibung

    Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.

    Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.

    Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.

    Der Leistungen für vollstationäre Pflege betragen monatlich

    • bei Pflegegrad 1: 125 Euro Zuschuss,
    • bei Pflegegrad 2: 770 Euro
    • bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro,
    • bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro und
    • bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro

    Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil zahlen.

    Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen weitere Kosten an:

    • Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
    • gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können.
    • Kosten für besondere Komfort- oder Zusatzleistungen müssen ebenfalls privat bezahlen werden.

    Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fallen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse.

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 17 - Altenplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Grün 16

    35037 Marburg

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1844

    Telefax: 06421 201-1509

    E-Mail: altenplanung@marburg-stadt.de

    Weitere Informationen

    Für den Magistrat der Universitätsstadt Marburg ist die Altenplanung ein sehr wichtiges sozialpolitisches Anliegen. Zur Vernetzung vorhandener Strukturen, Weiterentwicklung bestehender Konzepte und Implementierung neuer Projekte ist 2010 eine Stabsstelle geschaffen worden, die dem fachlich zuständigen Dezernat unmittelbar zugeordnet ist. Folgende Aufgabenschwerpunkte sollen inhaltlich abgedeckt bzw. umgesetzt werden: - Weiterentwicklung und Ausweitung städtischer Angebote - Konzipierung tragfähiger und zukunftsorientierter Projekte und Vorhaben - Kooperation mit den in diesem Bereich tätigen Freien Trägern und Einrichtungen sowie deren Vernetzung - Implementierung eines Beratungszentrums mit integriertem Pflegestützpunkt in der Universitätsstadt Marburg in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf - Vorbereitung fachspezifischer politischer Entscheidungen - Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit - Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien Sozialplanung im modernen Sinne begreift sich als ein stetiger Prozess und als Moderation der Entscheidungsfindung vor Ort. Dies unter systematischer Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure bei gleichzeitiger Garantie, dass fachliche Gesichtspunkte moderner gerontologischer Erkenntnisse zur Geltung gebracht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Gestaltung der Altenhilfe, die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Lebenssituation älterer Menschen eine Zukunftsaufgabe ersten Ranges darstellt. Noch nie im geschichtlichen Rückblick gab es eine derart große Zahl älterer Menschen, die in den nächsten Jahrzehnten noch deutlich wachsen und die demographische Situation in unserer Gesellschaft stark bestimmen wird. Hierin liegt eine politische, eine kulturelle und eine soziale Herausforderung. Am Ende und als Vision von derart verstandenen Altenplanungsprozessen steht - eine flexible und tragfähige Infrastruktur an Einrichtungen und Diensten für ältere Menschen, - eine selbstbewusste aktive Bürgerschaft, die sich durch ihr vielfältiges Engagement der zivilen Grundlagen unserer Gesellschaft vergewissert, - ein verbreitertes fachliches Wissen über Fragen des Alterns, der Pflege, der Vorsorge und der Gestaltungsmöglichkeiten des Lebens im Alter und - schließlich die Kommune, die ihre aktive und aktivierende Rolle annimmt und zu unterscheiden weiß zwischen ihren Gewährungs-, Gewährleistungs- und Gestaltungsaufgaben. Die Ziele der Altenplanung ergeben sich u. a. aus den Leitlinien des Seniorenbeirats zu Wohnen und Pflege im Alter: - selbstbestimmt statt fremdbestimmt - Angebotsvielfalt statt Einheitslösung - kleiner statt größer - Vorsorge statt Nachsorge finanzieren - wohnortnah statt zentral - ambulant vor stationär - Beratung statt Alleinlassen

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 50 - Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 36

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Angaben zur Barrierefreiheit: leicht zugängig

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1439

    Telefax: 06421 201-1576

    E-Mail: soziales@marburg-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Pflegekasse angefragt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
    • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich, wenn Sie vollstationäre Pflege wählen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung bei Ihrer Pflegekasse.
    • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 18.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gesetzlich Pflegeversicherte, Pflegeheim, Altenheim, Pflege im Heim, Pflege in einer vollstationären Einrichtung, Vollstationäre Pflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English