Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung Anmeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
    Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
     

    Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

    Hinweise für Marburg: Wohnung Anmeldung

    Aufgrund der z. Zt. teilweise längeren Wartezeit auf Termine kann es sein, dass die gesetzliche Meldefrist nicht immer eingehalten werden kann. In einem Zeitrahmen von bis zu 6 Wochen wird Ihnen dies nicht zum Nachteil oder als Meldeversäumnis ausgelegt.

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    Wenn Sie eine Wohnung in Marburg beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro anmelden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Bei unverheirateten Partnern benötigen wir zusätzlich eine formlose Vollmacht. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller anzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig. Bei Kindern, die noch keinen Pass haben, reicht die Vorlage der Geburtsurkunde. Bei Zuzügen aus dem Ausland hingegen müssen alle Familienangehörigen im Stadtbüro vorsprechen.

    Bei der Anmeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus.

    Wenn ein Elternteil mit einem Kind/ mit mehreren Kindern aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, benötigen wir für die Anmeldung das Einverständnis des anderen Elternteils. Einen Vordruck stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe für das Stadtbüro

    ID: L100001_387628106

    Beschreibung

    Sie können über das Portal einen Termin im Stadtbüro buchen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Zuständigkeit

    an die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 34/36 - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Öffnungszeiten

    Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1801

    Telefax: 06421 201-1828

    E-Mail: stadtbuero@marburg-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
     

    Hinweise für Marburg: Wohnung Anmeldung

    Anmeldung aus dem Inland 

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • bei ausländischen Personen Pass/ ID-Card/ Reiseausweis inkl. elektronischen Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt
    • das Familienstammbuch bzw. eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden bei betreuten Personen benötigt:
      • schriftliche Vollmacht/ Betreuerausweis + BPA/RP des Vollmachtnehmers/ Betreuers
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können:
      • Ausweisdokumente der anzumeldenden Person und schriftliche Vollmacht, ausgefülltes Anmeldeformular und BPA/RP des Vollmachtnehmers 
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

    Anmeldung aus dem Ausland 

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • bei ausländischen Personen Pass und/oder ID-Card
    • bei Minderjährigen die Geburtsurkunde mit Übersetzung
    • Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland die übersetzte Eheurkunde (ggf. mit Legalisation oder Apostille)

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
    Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Keine (der Meldeschein wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Marburg: Wohnung Anmeldung

    Die Anmeldung der Wohnung ist in Marburg kostenfrei.

    Wenn Sie innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf den Wohnsitz wechseln und sich in Marburg anmelden bzw. innerhalb Marburgs umziehen, können wir die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen. Die Gebühr beträgt 10,80 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Marburg: Wohnung Anmeldung

    Mit der Anmeldung im Stadtbüro ist es nicht getan. Denken Sie auch an die Anschriftenänderung bei folgenden Dingen:

    • Kfz-Zulassungsstelle
    • Energieversorger
    • Zeitung
    • Telefon
    • Banken
    • Versicherungen
    • Post

    Bemerkungen

    Hinweise für Marburg: Wohnung Anmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Anmeldung, Anmeldebescheinigung, Wohnsitz, Nebenwohnsitz, Wohnsitzanmeldung, Wohnsitzwechsel, Ummeldung, Wohnsitz anmelden, Einwohnerwesen, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Meldewesen, Wohnung, Wohnsitz ummelden, Ummeldebescheinigung, Wohnsitzummeldung, Anmeldebestätigung, Meldeschein, Ummeldebestätigung, Zweitwohnsitz, Umzug, ummelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de