Streitschlichtung Durchführung

    Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Zuständigkeit

    Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

    Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

    Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 30 - Rechtsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Barfüßerstraße 50

    35037 Marburg

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1243

    Telefax: 06421 201-1733

    E-Mail: rechtsservice@marburg-stadt.de

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Rechtsservice gehört zum Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig: - Verwaltungsinterne Rechtsberatung - Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Universitätsstadt Marburg in Rechtsangelegenheiten - Widerspruchsbehörde und Geschäftsstelle des Anhörungsausschusses - Mitwirkung in Disziplinarangelegenheiten - Schiedsamtsangelegenheiten, Ortsgericht u. a. - Versicherungsangelegenheiten - Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte - interne Schulung der Verwaltungsmitarbeiter sowie - Ausbildung der Rechtsreferendare/innen Darüber hinaus wirkt der Fachdienst Rechtsservice bei Vertragsgestaltungen und -verhandlungen sowie der Entwicklung des Ortsrechts mit. Hinweis: Der Fachdienst Rechtsservice erbringt keine Rechtsdienstleistungen (rechtliche Beratung und Vertretung) für außerhalb der Verwaltung stehende Privatpersonen. Sollten Sie also auf der Suche nach einem Rechtsanwalt sein, verweisen wir an die Rechtsanwaltskammer Kassel und den Anwaltverein Marburg, die Ihnen bei der Suche nach einem Rechtsanwalt weiterhelfen.

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch
     

    Unterstützende Institutionen

    Hinweise für Marburg: Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schiedsfrau, Nachbarrecht, Schlichter, Nachbarstreit, Streitschlichtung, Schiedsamt, Ombudsmann, Schiedsmann, Nachbarschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de