Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums AusnahmegenehmigungOnline erledigen

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienst

    Baumfällgenehmigung Online

    ID: L100001_360247054

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Rechnung

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 67 - Stadtgrün

    Adresse

    Hausanschrift

    Ockershäuser Allee 15

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Sie erreichen uns Mo - Fr von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Do von 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1407

    Telefax: 06421 201-1598

    E-Mail: Gruenflaechen@marburg-stadt.de

    Weitere Informationen

    Der Bereich Stadtgrün plant, baut, saniert und verwaltet die städtischen Grünanlagen. Dazu gehören die Parks, Grünzüge, Straßenbäume, Verkehrsgrün, die öffentlichen Spielplätze, Bolzplätze, Freianlagen von Kindergärten und Schulen, Kleingartenanlagen und stadtnahe Naturräume. Neben allgemeinen Verwaltungsaufgaben werden umfangreiche Koordinationsaufgaben durchgeführt. Die Aufgaben im Einzelnen: - Planung, Sanierung und Umgestaltung von Freiflächen - Verwaltung und Unterhaltung der städtischen Grünanlagen aller Art - Mitwirkung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Baumschutz und Anträge nach Baumschutzsatzung - Verkehrssicherungspflicht der städtischen Bäume und Straßenbäume - Verkehrssicherungspflicht der städtischen Kinderspielplätze - Förderung und Betreuung des Kleingartenwesens und urbanen Gärtnern - Erstellung und Pflege des Grünflächenkataster - Erstellung von Themenkarten wie Spielplatzplan, Grünflächenbestandskarten oder Baumkataster

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Hinweise für Marburg: Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Naturschutz, Bäume, Artenschutz, Baum, Fällen, Schnitt, Ausnahmegenehmigung, Landschaftsbestandteil

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de