Personalausweis AusstellungOnline erledigen

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
    • Eintragungen -mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe- unrichtig werden.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde stellen.

    Antragstellungen sind auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben.

    Hinweise für Marburg: Personalausweis beantragen

    Ab 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zum Ablauf gültig, werden aber nicht mehr geändert.

    Stattdessen erhalten Kinder ab 2024 Personalausweise bzw. Reisepässe. Es gelten die allgemeinen Bedingungen.

    Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen "Personalausweises" genügt werden.

    Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:

    • den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat,
    • den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
    • den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,

    Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

    Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.

    Personalausweise sollten vor Ablauf der Gültigkeit (maximal drei Monate vorher) neu beantragt werden. Dies ist zu den Öffnungszeiten im Stadtbüro möglich. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe für das Stadtbüro

    ID: L100001_387628106

    Beschreibung

    Sie können über das Portal einen Termin im Stadtbüro buchen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin oder Bürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 34/36 - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Öffnungszeiten

    Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1801

    Telefax: 06421 201-1828

    E-Mail: stadtbuero@marburg-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • biometrietaugliches Lichtbild

    Hinweise für Marburg: Personalausweis beantragen

    Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

    • alter Personalausweis
    • eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    • bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
    • biometrisches Lichtbild

    Anforderungen an das Lichtbild

    • aktuelle Aufnahme
    • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
    • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
    • die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
    • der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral

    Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter  www.bundesdruckerei.de zur Verfügung.

    Formulare

    Hinweise für Marburg: Personalausweis beantragen

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Hinweise für Marburg: Personalausweis beantragen

    Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Stadtbüro erforderlich.

    Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die Beantragung kann jedoch schon in den 3 Monaten vor dem 16. Geburtstag erfolgen.

    Für Kinder und Jugendliche ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten notwendig. Sollten weitere Erziehungsberechtigte nicht mit vorsprechen können, stellen wir Ihnen dafür eine Einverständniserklärung zum Download bereit.

    Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie bei der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beziehungsweise in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit die Personalausweisbehörde beziehungsweise das Bürgeramt diesen Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
    • Auch die Vereinbarung eines Abholtermins können Sie bei vielen Bürgerämtern online, per E-Mail oder telefonisch vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen Personalausweis besitzen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also einen Reisepass, einen Kinderreisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Marburg: Personalausweis beantragen

    Das Beantragen des Personalausweises dauert im Stadtbüro nur einige Minuten. Der Personalausweis wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Ausweises und die anschließende Lieferung ins Stadtbüro dauern in der Regel 2 bis 3 Wochen.

    Ob der Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, kann unter Dokumentenbearbeitungsstatus nachgesehen werden.

    In Ausnahmefällen können vorläufige Personalausweise sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal 3 Monate. Die Ausstellung ist nur im Stadtbüro möglich.

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise für Marburg: Personalausweis beantragen

    37,00

     Euro

    für Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig

    22,80

     Euro

    für Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig

    10,00

     Euro

    vorläufiger Personalausweis

    13,00

     Euro

    Zusatzgebühr, wenn eine Ausweisermächtigung bei der zuständigen Behörde einzuholen ist bzw. bei Antragstellung außerhalb der regulären Öffnungszeiten

    30,00

     Euro

    Zusatzgebühr, wenn die Ausstellung für Deutsche mit einem Wohnsitz im Ausland erfolgt

     Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

    Gebührenfrei ist:

    • die erstmalige Änderung der Transport-PIN in die 6-stellige PIN bei Abholung sowie die nachträgliche Änderung der PIN (z.B. PIN vergessen)
    • das erstmalige Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei Vollendung des 16. Lebensjahres
    • das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
    • das Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
    • das Entsperren der Online-Ausweisfunktion

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Marburg: Personalausweis beantragen

    Der Personalausweis im Scheckkartenformat bietet einen großen Mehrwert. Im Personalausweis ist ein von außen nicht sichtbarer Chip in das Material eingearbeitet. Dieser Chip bietet die Möglichkeit, sich an vielen Terminals oder zu Hause im Internet auszuweisen (hierzu wird ein Kartenlesegerät oder eine App für das Smartphone benötigt). Die Online-Ausweisfunktion ist immer aktiviert, die Nutzung ist allerdings freiwillig. Neben dieser Online-Ausweisfunktion können Sie den Ausweis auch für die elektronische Signatur verwenden, die separat bei einem Anbieter von Signaturzertifikaten beantragt werden muss. Die Nutzung der Funktionen ist erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres möglich. Zusätzlich erfolgt ab dem 6. Lebensjahr die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip. Dies dient zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber. 

    Alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr erhalten nach der Antragstellung einen Brief von der Bundesdruckerei, mit dem ihnen eine vorläufige 5-stellige PIN, eine 10-stellige PUK sowie ein Sperrkennwort mitgeteilt werden. Auch wenn sie bei Antragstellung schon wissen, dass Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten sie diesen Brief.

    Die PIN können Sie nach Erhalt ändern. Die PUK benötigen Sie bei einer Falscheingabe der PIN, um die Geheimzahl noch einmal einzugeben. Das Sperrkennwort legitimiert bei Verlust des Ausweises oder bei Tod der Ausweisinhaber den Chip bei einer Hotline zu sperren. Das Sperrkennwort wird auch bei der Passbehörde, die den Ausweis ausgestellt hat, gespeichert.

    Sperrhotline: 116 116

    (In Deutschland kostenfrei aus dem Festnetz und aus allen Mobilfunknetzen zu erreichen. Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen.)

    Bei Antragstellung erhalten Sie Informationsmaterial, um sich bis zur Abholung des Ausweises umfassend zu informieren. Weitere Details finden Sie auch im Internet unter www.personalausweisportal.de.

    Bemerkungen

    Hinweise für Marburg: Personalausweis beantragen

    Zur Abholung des neuen Personalausweises ist der alte Ausweis bzw. der vorläufige Personalausweis mitzubringen. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die ihren eigenen Ausweis ebenfalls mitbringen muss. Eine Vollmacht stellen wir Ihnen unter "FORMULARE" zum Download bereit.

    Alle Vorgänge die mit der Bekanntgabe oder Änderung der PIN verbunden sind, können nur persönlich vorgenommen werden. Eine Bevollmächtigung ist dafür nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English