Vollständigkeitserklärung bei der örtlich zuständigen IHK für Verkaufsverpackungen, die in den Verkehr gebracht werden Informationserteilung

    Abfall: Verpackungen - Rücknahme und Entsorgungspflicht; Vollständigkeitserklärung abgeben

    Beschreibung

    Wenn Sie als Hersteller, Importeur oder Händler, auch als Versand- oder Internethändler, mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, müssen diese Verpackungen bei dualen Systemen lizenziert sein. Die dualen Systeme organisieren für Ihre in den Markt gebrachten Verpackungen dann die Rücknahme der entsprechenden Verpackungsabfälle beim privaten Endverbraucher und ihre Verwertung. Ein Inverkehrbringen der Verpackungen darf erst stattfinden, wenn Händler oder Vertreiber sich an einem (oder auch mehreren) dualen System beteiligt haben. Alternativ können Sie die Verkaufsverpackungen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen einer Branchenlösung nach § 8 Verpackungsgesetz zurücknehmen.

    Verkaufsverpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Verpackungen, die zusammen mit dem Produkt als Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Verkaufsverpackungen sind auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleistungen, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Serviceverpackungen) sowie Einweggeschirr.

    Als private Endverbraucher gelten neben Haushaltungen/Privathaushalten auch die folgenden Anfallstellen:

    • Gaststätten und Hotels
    • Kantinen
    • Verwaltungen
    • Kasernen
    • Krankenhäuser
    • Bildungs- und karitative Einrichtungen
    • Freiberufler
    • Anfallstellen des Kultur- und Freizeitbereiches (z.B. Kinos, Opern, Museen, Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien, Raststätten) und
    • Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe, deren Verpackungsmengen (Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen) je Stoffgruppe über einen Abfallbehälter mit max. 1.100-Liter-Volumen entsorgt werden können.

    Nach § 11 Verpackungsgesetz  besteht zudem die Pflicht, jährlich bis zum 15. Mai eines Jahres für sämtliche Verkaufsverpackungen, die im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in Verkehr gebracht wurden, eine Vollständigkeitserklärung (VE) elektronisch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen, wenn die in § 11 Abs. 4 Verpackungsgesetz  definierten Mengen überschritten werden. Die Vollständigkeitserklärung ist durch den "Erst-In-Verkehr-Bringer" zu hinterlegen. Dies sind Unternehmen, die verpackte Ware als Erste in Deutschland in den Handelsmarkt bringen, also ein Hersteller oder Vertreiber, aber auch ein Importeur. Vor der Hinterlegung muss die Vollständigkeitserklärung von einem registrierten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder registrierten Sachverständigen über eine qualifizierte digitale Signatur validiert werden.

    Die Vollständigkeitserklärung umfasst Angaben für Verkaufsverpackungen, aufgeschlüsselt nach den Materialarten: Glas, Papier, Pappe, Karton, Aluminium, Weißblech, Kunststoffe, Verbundwerkstoffe. Eine Vollständigkeitserklärung müssen gemäß § 10 Abs. 4 Betriebe abgeben, die pro Jahr

    • mehr als 80 Tonnen Glas- oder
    • mehr als 50 Tonnen Papier-/Pappe-/Karton- oder
    • mehr als 30 Tonnen Aluminium-/Weißblech-/Kunststoff-/Verbundverpackungen

    in den Verkehr bringen. Bei Mengen unterhalb dieser Tonnage ist keine Vollständigkeitserklärung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen.

    Nach § 11 Abs. 4 Satz 2 Verpackungsgesetz kann die zuständige Behörde die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung im Einzelfall aber auch von Unternehmen verlangen, die diese Mengen nicht überschreiben.

    Hinweise für Marburg: Abfall: Verpackungen

    Verpackungen - Sammlung über die Gelbe Tonne bzw. über den Gelben Sack

    Bei Verpackungen mit dem "Grünen Punkt" bezahlen die Verbraucher*innen mit dem Einkauf eine Lizenzgebühr, die die Kosten für die getrennte Einsammlung und Verwertung decken sollen. Über die Art der Einsammlung sagt der "grüne Punkt" alleine noch nichts aus.

    Das Sammelsystem ist keine Einrichtung der Gemeinden oder Städte. Es wurde als zusätzliches, rein privatwirtschaftliches Abfalltrennsystem - als "Duales System" - neben der öffentlichen Abfall- und Wertstoffsammlung installiert. Grundlage hierfür ist die Verpackungsverordnung. Das zusätzliche Sammelsystem wird von der "Duales System Deutschland GmbH" betrieben.

    In der Universitätsstadt Marburg wie im Landkreis Marburg Biedenkopf erfolgt die Einsammlung der Verpackungsabfälle seit Frühjahr 2021 über die Gelbe Tonne.

    Lediglich im Gebiet der Marburger Oberstadt werden aufgrund der engen Bebauung nach wie vor Gelbe Säcke verwendet. Bürger*innen mit Wohnsitz in der Oberstadt erhalten Gelbe Säcke in der Botenmeisterei im Marburger Rathaus (EG, nach dem Eingang rechts) oder im Abfallservicebüro der Stadtwerke (Am Krekel 55).

    Wichtig: alle anderen Haushalte erhalten mit Umstellung auf die Gelbe Tonne keine Gelben Säcke mehr! Das Material wird lose in die Tonnen eingeworfen.  

    Abholungstermine für die Gelbe Tonne (bzw. Gelbe Säcke in der Oberstadt)

    Die Abholungstermine finden Sie auf dem Abfallkalender, der für jedes Jahr an alle Haushalte verteilt wird oder im Internet. Die Suche im Netz ist schnell und einfach.
    Sie geben einfach die ersten Buchstaben des gesuchten Straßennamens ein und wählen aus der aufklappenden Liste aus. Die Abfuhrtermine für die Gelbe Tonne bzw. die Gelben Säcke und andere Wertstoffe/Abfälle können Sie sich direkt anzeigen lassen, oder als Kalendarium ausdrucken. Sie haben zudem die Möglichkeit für einen E-Mail Service anzumelden, der Sie einen Tag vor einem Abfuhrtermin an das Rausstellen der entsprechenden Behältnisse erinnert. 

    Abfallkalender online

    Bei Reklamationen, z. B. wenn die Gelbe Tonne bzw. die Gelben Säcke nicht termingerecht abgeholt wurden, wenden Sie sich bitte direkt an den Abfallservice der Stadtwerke Marburg: (06421) 205 850

    Einsammlung

    Verpackungen - gleich aus welchem Material - sollten vollständig entleert und "löffelrein" sein. Auswaschen ist nicht notwendig! Die Gelben Tonnen bzw. die Gelben Säcke sind am Tage der Abholung ab 6:00 Uhr zur Einsammlung bereit zu stellen!

    Verpackungen - ein Material-Mix

    Verpackungen sind aus ganz verschiedenen Materialien. Oft werden sie auch gemeinsam für eine Verpackung verwendet (Tetrapacks, Blisterverpackungen usw.). Diese sind in der Gelben Tonne gut aufgehoben, wenn man die verschiedenen Wertstoffe nicht voneinander trennen kann.
    Für einige Verpackungsarten gibt es aber bereits gut funktionierende Verwertungswege, wie z. B. für Pappschachteln. Hier ist es wichtig, die Verpackung nicht zum Stoffgemisch in die Gelbe Tonne zu geben, sondern direkt sortenrein in die Altpapiertonne.

    Metalle und Aluminium

    Beachten Sie, dass Getränkedosen aus Aluminium in der Regel bepfandet sind und im Handel zurückgegeben werden können. Es handelt sich um Einwegpfand, bei welchem Sie 25 Cent pro Dose zurückerhalten.

    Pfandfreie Dosen, z. B. von Speisen oder Tiernahrung können über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden. Die gelben Sammelcontainer für Dosen und Weißblech wurden zwischenzeitlich abgezogen. Denn mit den Gelben Tonnen und Säcken ist eine bequeme, haushaltsnahe Erfassung dieser Wertstoffe flächendeckend etabliert. Die Wiederverwertung des Materials wird durch die gemeinsame Sammlung mit anderen Stoffgruppen wie Tetra Paks oder Folien nicht beeinträchtigt. Die Verwertung erfolgt, wie ehemals bei den Containern über die Duales System Deutschland GmbH. 

    Folgende Wertstoffe sollten getrennt erfasst werden:

    Papier und Pappe

    Papier- und Pappverpackungen werden zusammen mit dem Altpapier erfasst. Auf vielen Produkten steht auch der Entsorgungshinweis und die Art der Sammlung (z.B. Tiefkühlverpackungen, neben dem Recyclingsymbol steht die Zuordnung: Altpapier oder Gelber Sack).

    Glas

    Glasflaschen und andere Hohlglasverpackungen werden farblich getrennt zusammen mit dem Altglas erfasst und der Verwertung zugeführt.

    Bezugsquellen für Gelbe Säcke  (wichtig: seit Frühjahr 2021 nur noch für Bewohner*innen der Marburger Oberstadt, die keine Gelbe Tonne nutzen):

    • Abfallservicebüro der Stadtwerke Marburg
      Am Krekel 55
      35039 Marburg

      Öffnungszeiten:
      Montag-Freitag: 9:00-17:00 Uhr
      Tel.: 06421 205-850

    • Botenmeisterei
      Markt 1
      35037 Marburg

      Öffnungszeiten:
      Montag-Donnerstag: 7:00-15:30 Uhr
      Freitag: 7:00-12:30 Uhr


    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Für Marburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich bei der zentralen Plattform der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Beteiligung an einem dualen System für Ihre Verkaufsverpackungen muss vor dem Inverkehrbringen erfolgt sein. Die Vollständigkeitserklärung muss bis zum 15. Mai eines Kalenderjahres für die im vergangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen abgegeben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer sich nicht an einem Rücknahmesystem beteiligt oder keine Branchenlösung im o.g. Sinne betreibt, verstößt gegen die Regelungen des Verpackgesetz. Die Nichtbeteiligung an einem Rücknahmesystem sowie die Abgabe von Verkaufsverpackungen ohne Beteiligung an einem Rücknahmesystem stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eine Vollständigkeitserklärung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben wird.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Vollständigkeitserklärungen, Register, Entsorgung, IHK, VE-Pflicht, Kreislaufwirtschaft, VE-Hinterlegungspflicht, gelber sack, Verpackungen, VE, VE-Register, duales System, Recycling, gelbe tonne, Abfallrecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de