Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.
Hinweise für Marburg: Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle
Für die Organisation und Durchführung der Sonderabfalleinsammlung ist der kreiseigene Betrieb "Abfallwirtschaft Lahn Fulda" (A-LF) zuständig.
Abgabe-Termine im Jahr:
In der Regel, besteht immer am ersten Samstag im Monat zwischen 10:00 - 12:00 Uhr eine Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle.
Die Sammlung findet auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Marburg-Biedenkopf in Marburg-Wehrda (Siemensstraße 5) statt.
Für 2023 sind die Termine in Marburg wie folgt:
(Sie finden diese auch in Ihrem Abfallkalender)
07.01.2023
04.02.2023
04.03.2023
01.04.2023
06.05.2023
03.06.2023
01.07.2023
05.08.2023
02.09.2023
07.10.2023
04.11.2023
02.12.2023
Ihre weiteren Fragen zu den Sammelterminen und abzugebenden Abfällen richten Sie bitte direkt an das kostenfreie Servicetelefon: 0800 253 1000
Bitte beachten:
- Die Abgabe der Sonderabfälle muss direkt beim Personal erfolgen!
- Bitte verwenden Sie die Originalgebinde.
- Bitte keine Sonderabfälle miteinander mischen!
Tipp zu Farben und Lacken:
Noch flüssige Farben, Lacke etc. können Sie aushärten lassen und dann in den Restmüll geben. Im festen Zustand sind diese Abfälle nicht mehr gefährlich.
Verwertung und Behandlung der Sonderabfälle
Die Sortierung und Verwertung der Sonderabfälle übernimmt die Hessische Industriemüll GmbH in Biebesheim. Dort wird der überwiegende Teil verbrannt; lediglich die schwermetallhaltigen Abfälle, PCB-Kondensatoren und Arsen werden in Spezialfässern unterirdisch im Salzstock bei Herfa-Neurode abgelagert.
Ansprechpartner
Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 10-12 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6421 201-1405
Telefax: +49 6421 201-1406
E-Mail: klimaschutz@marburg-stadt.de
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
- § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Bemerkungen
Hinweise für Marburg: Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
- Abfall: Abfallservice
- Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
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- Abfallgebühren
- Abfall: Windelsäcke oder Zuschuss zu Mehrwegwindeln - Abfallverminderung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Müllabfuhr, gefährlicher Abfall, Schadstoffmobil, Problemabfall, Schadstoffe, Wertstoffhof