Problemstoffe Entsorgung

    Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

    Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

    Hinweise für Marburg: Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)


    Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle

    Für die Organisation und Durchführung der Sonderabfalleinsammlung ist der kreiseigene Betrieb "Abfallwirtschaft Lahn Fulda" (A-LF) zuständig.

    Abgabe-Termine im Jahr:

    In der Regel, besteht immer am ersten Samstag im Monat zwischen 10:00 - 12:00 Uhr eine Abgabemöglichkeit für Sonderabfälle.

    Die Sammlung findet auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Marburg-Biedenkopf in Marburg-Wehrda (Siemensstraße 5) statt.

    Für 2023 sind die Termine in Marburg wie folgt:

    (Sie finden diese auch in Ihrem Abfallkalender)

    07.01.2023

    04.02.2023

    04.03.2023

    01.04.2023

    06.05.2023

    03.06.2023

    01.07.2023

    05.08.2023

    02.09.2023

    07.10.2023

    04.11.2023

    02.12.2023

    Ihre weiteren Fragen zu den Sammelterminen und abzugebenden Abfällen richten Sie bitte direkt an das kostenfreie Servicetelefon: 0800 253 1000

    Bitte beachten:

    • Die Abgabe der Sonderabfälle muss direkt beim Personal erfolgen!
    • Bitte verwenden Sie die Originalgebinde.
    • Bitte keine Sonderabfälle miteinander mischen!

    Tipp zu Farben und Lacken:

    Noch flüssige Farben, Lacke etc. können Sie aushärten lassen und dann in den Restmüll geben. Im festen Zustand sind diese Abfälle nicht mehr gefährlich.

    Verwertung und Behandlung der Sonderabfälle

    Die Sortierung und Verwertung der Sonderabfälle übernimmt die Hessische Industriemüll GmbH in Biebesheim. Dort wird der überwiegende Teil verbrannt; lediglich die schwermetallhaltigen Abfälle, PCB-Kondensatoren und Arsen werden in Spezialfässern unterirdisch im Salzstock bei Herfa-Neurode abgelagert.

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

    Adresse

    Hausanschrift

    Software-Center 5 A

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 10-12 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 6421 201-1405

    Telefax: +49 6421 201-1406

    E-Mail: klimaschutz@marburg-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllabfuhr, gefährlicher Abfall, Schadstoffmobil, Problemabfall, Schadstoffe, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English