Briefwahl Zusendung der Briefwahlunterlagen

    Briefwahl

    Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben

    Beschreibung

    Sie sind für die Wahl wahlberechtigt und wollen per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. In diesem Fall können Sie den notwendigen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
    Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Mit dem Abholen der Unterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lahntal - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist die zentrale Service-Einrichtung und erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lahntal. Dies kennzeichnet sich schon alleine dadurch, dass sich die Büros unmittelbar im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung befinden und dort auch alle Telefonanrufe zentral eingehen. Persönliche Behördenbesuche als auch Anrufe werden von dort aus entweder bearbeitet oder an die zuständige Stelle innerhalb oder außerhalb der Gemeindeverwaltung weitergeleitet.

    Im Bürgerbüro können die wichtigsten Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Gewerbemeldungen erledigt werden. Die Kolleg*innen sind zu den bekannten Servicezeiten zu erreichen.

    Adresse

    Postanschrift

    Oberdorfer Straße 1

    Postfach

    35094 Lahntal

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 08:30-12:00, 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00, 14:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06420 8230-0

    Telefax: 06420 8230-30

    E-Mail: info@lahntal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:

    • den Wahlschein,
    • den amtlichen Stimmzettel,*
    • den amtlichen Stimmzettelumschlag,*
    • den amtlichen Wahlbriefumschlag und
    • das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird

    *Finden mehrere Wahlen am gleichen Tag statt, dann erhalten Sie für jede Wahl einen Stimmzettel und einen Stimmzettelumschlag

    Formulare

    Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt und haben auf Antrag Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Briefwahl per Post:

    1. Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
    2. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
    3. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
    4. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
    5. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.

    Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

    Kosten

    Das Einsenden des Wahlbriefes ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei. Kosten für eine Auslandseinlieferung oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel Eilzustellung, müssen Sie selbst bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlbrief, Wahl per Post, Zusendung Wahlunterlagen, Wahlbenachrichtigungskarte, Wahl per Brief, Bundestagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Stimmabgabe, Briefwahlunterlagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de