Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lahntal - Bauen und Energie

    Beschreibung

    Das Team Bauen und Planung der Gemeinde Lahntal beschäftigt sich mit vielseitigen Aufgabenbereichen.

    So erhalten Sie alle notwendigen Informationen über die Auflagen der gültigen Bebauungspläne, wenn sie Ihren Wohntraum in einem unserer schönen Neubaugebiete erfüllen möchten. Auch wenn Sie eine Baulücke in den alten Ortskernen schließen möchten oder Ihr vorhandenes Haus um- bzw. anbauen möchten, helfen wir Ihnen gerne mit zu beachtenden Auflagen aus der Hessischen Bauordnung weiter.

    Natürlich vermitteln wir Ihnen auch Kontaktdaten mit den für unsere Gemeinde zuständigen Partnern aus Ver- und Entsorgung. Bei Wertermittlungen von Grundstücken innerhalb der Gemarkung Lahntal oder bei Auskünften zum Flächennutzungsplan sind wir Ihr Ansprechpartner.

    Weiterhin koordiniert und überwacht das Team des Bauamtes sämtliche Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen. Ebenso werden die gemeindeeigenen Liegenschaften unterhalten und bei baulichen Veränderungen betreut.

    In einigen Bereichen sind wir um Ihre Unterstützung dankbar. Fällt zum Beispiel eine Straßenlampe aus oder ein Grabendurchlass ist verstopft, ist Ihre Meldung an uns hilfreich, egal ob persönlich, telefonisch oder per Mail.

    Adresse

    Postanschrift

    Oberdorfer Straße 1

    35094 Lahntal

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 08:30-12:00, 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00, 14:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-13:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06420 8230-0

    Telefax: 06420 8230-30

    E-Mail: info@lahntal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bebauungsplan, Bauwesen, Baugebiet, Flächennutzungsplan, Bauen, Erschließungsplan, Bauamt, Bebauung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de