Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lahntal - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist die zentrale Service-Einrichtung und erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lahntal. Dies kennzeichnet sich schon alleine dadurch, dass sich die Büros unmittelbar im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung befinden und dort auch alle Telefonanrufe zentral eingehen. Persönliche Behördenbesuche als auch Anrufe werden von dort aus entweder bearbeitet oder an die zuständige Stelle innerhalb oder außerhalb der Gemeindeverwaltung weitergeleitet.

    Im Bürgerbüro können die wichtigsten Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Gewerbemeldungen erledigt werden. Die Kolleg*innen sind zu den bekannten Servicezeiten zu erreichen.

    Adresse

    Postanschrift

    Oberdorfer Straße 1

    Postfach

    35094 Lahntal

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 08:30-12:00, 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00, 14:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06420 8230-0

    Telefax: 06420 8230-30

    E-Mail: buergerbuero@lahntal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Reisepass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de