Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Sammlungen

    Beschreibung

    Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.

    Ansprechpartner

    Stadt Gladenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Waldschmidt-Straße 3

    35075 Gladenbach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: direkt vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie RMV
    • Haltestelle: Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie RMV

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00-12:00 Uhr
    Di. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
    Mi. 08:00-12:00 Uhr
    Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
    Fr. 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06462 201-0

    Telefax: 06462 201-118

    E-Mail: magistrat@gladenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bezahlsysteme

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(ePayment)

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.

    Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".

    Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sammlung, Sammlungen, Sortiment

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English