Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Sachgebiet II / 4 Paßstelle, Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbahrung
Kontakt
Telefon: 06426 9283-0
Telefax: 06426 9283-25
E-Mail: gemeinde@fronhausen.de
Kontaktperson
Herr Martin Grebe (Verwaltungsfachangestellter)
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung