Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet II / 4 Paßstelle, Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 19

    35112 Fronhausen

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 14:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mittwoch: 15:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    sowie nach Vereinbahrung

    Kontakt

    Telefon: 06426 9283-0

    Telefax: 06426 9283-25

    E-Mail: gemeinde@fronhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de