Landschaftsschutz
Beschreibung
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
- besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
- besonderen Bedeutung für die Erholung.
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Landschaftsschutz (IES:Marburg-Biedenkopf)
- LandschaftsschutzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Naturschutz
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis:
Der Zugang in die Verwaltungsliegenschaften des Landkreises ist zurzeit nur mit Terminvereinbarung möglich. Bis auf Weiteres wird empfohlen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Alle Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Kreisverwaltung inkl. Kontaktdaten finden Sie unter Verwaltung online.
Aktuelle Informationen finden Sie auf
Kontaktperson
Herr Armin Knebel
Frau Monika Fett
Herr Jürgen Könnemann
Herr Uwe Krüger
Frau Gabriele Spill-Ebert
Frau Vera El-Sawaf
Frau Katharina Franziska Hof
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Ebsdorfergrund
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze direkt an der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz an der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 08.30 - 11.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15.00 - 18.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06424 304-0
Telefax: 06424 4833
E-Mail: gemeinde@ebsdorfergrund.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Fachbereich 60 Bauen, Planen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze direkt an der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz an der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 08.30 - 11.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15.00 - 18.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06424 304-30
Regierungspräsidium Gießen - Abteilung V - Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Wetzlar, Schanzenfeldstraße
Linien:- Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 12
- Haltestelle: Wetzlar, Spilburg
Linien:- Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 11
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)
Telefax: +49 641 303-2197
E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) LandschaftsschutzgebieteKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Naturschutz, Landschaftsschutz, Landschaftsplanung, Natur, HMUKLV, Schutzgebiet, Naturschutzgebiet