Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

    Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung (IES:Marburg-Biedenkopf)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam Fahrerlaubnisse

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde Hauptstelle Marburg:
    Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    Jeden ersten und dritten Samstag im Monat: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ausgenommen an Feiertagen)

    Folgende Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde werden an den Samstagen nicht angeboten:

    • Verlängerung von Fahrerlaubnissen
    • Verlängerung und Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
    • Neuerteilung von Fahrerlaubnissen nach Entzug oder Verzicht
    • Wiederzuerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse nach Entzug oder Verzicht

    Diese Dienstleistungen können nur während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr erfolgen.

    Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde der Außenstelle Biedenkopf:
    Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    ___________________________________________________

    WICHTIGER HINWEIS:

    • Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie in Marburg und Biedenkopf Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@marburg-biedenkopf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Ebsdorfergrund

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreihäuser Straße 17

    35085 Ebsdorfergrund

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze direkt an der Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz an der Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag von 08.30 - 11.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15.00 - 18.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06424 304-0

    Telefax: 06424 4833

    E-Mail: gemeinde@ebsdorfergrund.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst 32.2 Sicherheit und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreihäuser Straße 17

    35085 Ebsdorfergrund

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze direkt an der Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz an der Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag von 08.30 - 11.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15.00 - 18.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06424 304-11

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind,
    •  Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    Falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich:

    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.

    Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll zusätzlich:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Voraussetzungen

    • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre;
       bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Weitere Informationen

    Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Busführerschein, Taxiführerschein, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Personenbeförderung, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis für Linienbus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English